Der Mandant steht im Mittelpunkt unseres Handelns
Vertrauen und gegenseitiges Verständnis sind in der Steuerberatung die Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit. Wir lösen für Sie die Probleme des Wirtschafts- und Steuerrechts, damit Sie sich störungsfrei und wirtschaftlich effizient um Ihr Geschäft kümmern können. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien und Konzepte für die Zukunft.
MAßGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN
Den Grundstein für Ihre maßgeschneiderte Lösung legen wir mit einem offenen und partnerschaftlichen Dialog, in dem wir den bestmöglichen Kenntnisstand über Ihre individuellen Anforderungen erlangen. Regelmäßige Mandantengespräche und sinnvolle Informationsdienste ermöglichen es uns, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und dadurch die für Sie optimale Lösung zu finden.
IHR BEDARF
Wir orientieren uns an Ihrem Bedarf. Ziel ist die ständige Verbesserung und die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie bestimmen den Umfang und das zeitliche Engagement. Wir nutzen unsere Beziehungen für Sie – und Sie unsere Erfahrungen.
Unsere Qualität
Die Qualität unserer Dienstleistungen hat bei uns die größte Bedeutung. Der kontinuierliche Weiterbildungsprozess und Wissensaustausch unserer Mitarbeiter stellt sicher, dass aufgrund unserer Fachkompetenz langfristig das Vertrauen unserer Mandanten gesichert wird. Durch den engagierten und kompetenten Einsatz unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage, Beratung und Service sowohl für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Privatpersonen als auch für Stiftungen und Vereine anzubieten.
Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und die individuell benötigte Aufmerksamkeit für die wirtschaftlichen Belange von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen.
Vergütung
Wir berechnen unsere Preise nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Festsetzung der Gebühren orientiert sich dabei an dem entstandenen Arbeitsaufwand. Für Finanz- und Lohnbuchhaltung setzen wir eine feste Gebühr an. Diese wird zu Beginn eines Jahres hinsichtlich des Arbeitsaufwandes überprüft und für die Zukunft angepasst. Für weitere Tätigkeiten, zu denen in der Gebührenverordnung keine Einzelgebühr vorgesehen ist, wird der Kanzleistundensatz berechnet. Selbstverständlich können Sie vor Beginn der Arbeiten einen Gebührenvorschlag erhalten.